Generalversammlungen / Protokolle
Einladung zur Generalversammlung
gemäß den ÖCNHS-Satzungen zu übermitteln. Wann: 30. Mai 2015 um 1200 Uhr Ort: 1210 WIEN, Stammersdorf, In den Gabrissen 91 (ÖHB Schießplatz)
Tagesordnungspunkte:
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Präsidenten
2. Genehmigung des Protokolls der GV 2014
3. Entgegennahme der Tätigkeitsberichte der Vorstandsmitglieder
4. Entgegennahme der Berichte der Rechnungsprüfer/ innen und Genehmigung des Rechnungsabschlusses
5. Entlastung des Vorstandes
6. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2016
7. Die Erledigung fristgerecht eingebrachter, schriftlicher Anträge
8. Neuwahl des Vorstandes, von 2 Rechnungsprüfer, des Schieds- u. Ehrengerichtes (Vorsitzenden, 2 Beisitzer und ein/e Stellvertreter/in)
9. Aufnahme von Ehrenmitgliedern gem. Antrag des Vorstandes
10. Allfälliges
Gemäß den Satzungen des ÖCNHS hat jedes ordentliche u. Ehrenmitglied das Recht zur Tagesordnung schriftliche Anträge (z.B. Wahlvorschläge) per Post bis spätestens 14 Tage vor der GV einlangend an den Präsidenten des ÖCNHS (Peter Mazura, siehe Briefkopf) einzubringen. Gültige Beschlüsse können NUR zu den Tagesordnungspunkten gefasst werden. Stimmberechtigt sind gem. § 5 (1) der ÖCNHS-Satzungen nur Mitglieder, die für das laufende Kalenderjahr ihren Mitgliedsbeitrag bezahlt haben. §7 (7) a) Jedem Stimmberechtigten steht nur eine Stimme zu, wofür ihm eine Stimmkarte ausgefolgt wird und das Stimmrecht höchstpersönlich auszuüben ist. Jedes ordentliche, stimmberechtigte Mitglied kann die Vollmacht seiner Stimme an ein ordentliches, stimmberechtigtes Mitglied weiter geben, wenn es an der Teilnahme einer GV verhindert ist. Es ist jedoch nur eine Vollmachtstimme pro ordentliches Mitglied/Ehrenmitglied möglich. Die Vollmacht für die Stimmkarte ist dem FinanzreferentenIn vor der GV zu übergeben.
Der Präsident des ÖCNHS e.h. Peter Mazura
ÖCNHS Generalversammlungen/Protokolle
Anbei Informationen zu den jährlichen Generalversammlungen
Protokolle zum download!
_____________________________________________________
