wichtige Züchterinformation

Aufgrund der vielfachen Ungereimtheiten und nachgewiesenen Zuchtvergehen von der Zuchtstätte OF BLACK DREAM WOLVES, kurz BDW genannt, hat der ÖCNHS-Zuchtwart in Abklärung mit dem ÖCNHS-Vorstand, nachstehendes beschlossen:
Alle von BDW gezüchteten, im ÖHZB eingetragenen Rassehunde, welche zukünftig zur Zucht eingesetzt werden, müssen mit Wirkung vom 30. Juni 2015, VOR dem Deckakt einen lückenlosen DNA-Abstammungsnachweis, sämtlicher, in der Ahnentafel angeführten "of BDW" Hunde, beibringen!

30. Juni 2015
Der ÖCNHS-Vorstand

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